Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen
SAN-VO NRW§ 3 Optimierungsgebot
Stand: 26.08.2026
Dachflächen und Stellplatzflächen sind unter Berücksichtigung der Nutzung so zu planen und zu gestalten, dass diese sich für eine Solarnutzung so weit wie möglich eignen.
Teil 2
Regelungen für Gebäude nach § 42a der Landesbauordnung 2018